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Archivbeitrag | Newsletter 2012EU-Reform der Tachografenpflicht hat mehr Verlierer als Gewinner

Gut gemeint, schlecht getan 

Vor einigen Wochen deutete sich für Handwerker eine Entlastung von der  Tachographenpflicht an. Der Transportausschuss des Europäischen Parlaments wollte dass die Betriebe in einem erweiterten Umkreis um ihren Sitz auf Fahrtenschreiber verzichten dürfen, wenn sie Materialien, Ausrüstungen und Maschinen transportieren.

Das Europäische Parlament hat nun tatsächlich beschlossen, dass der Umkreis auf 100 statt bisher 50 Kilometer erweitert wird. Eine Gewichtshöchstgrenze für Fahrzeuge ist nicht mehr vorgesehen.

So weit so gut. Doch das Parlament beschloss auch, den Geltungsbereich der entsprechenden Verordnung auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen auszuweiten. Bisher galt die Verordnung erst ab 3,5 Tonnen. Leipzigs Handwerkskammerpräsident kritisiert diese Entscheidung scharf.

Letztlich mehr statt weniger Bürokratie

"Die Ausdehnung der europäischen Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten und zum digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen trifft unsere Betriebe hart, da die meisten Fahrzeuge in diese Gewichtsklasse fallen. Letztlich gibt es mehr statt weniger Bürokratie. Die Verlierer sind die meist kleinen Handwerksbetriebe, mit einem ganz normalen Transporter zu ihren Kunden fahren", so Ralf Scheler. "Den Abgeordneten waren wahrscheinlich die Konsequenzen ihrer Entscheidung nicht bewusst, jetzt müssen wir alles dafür tun, dass die Ausweitung des Geltungsbereiches wieder zurückgenommen wird bevor die Verordnung in Kraft tritt."

lorenz-stefan-web2023 Marco Kitzing

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