Archivbeitrag | Newsletter 2010EU-Kommission senkt Schwellenwerte bei öffentlichen Vergaben
Öffentliche Aufträge: Neue EU-Schwellenwerte seit 1. Januar
Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts festgelegt. Bei Bauvergaben der öffentlichen Hand sinken diese von bisher 5.150.000 Euro auf 4.845.000 Euro. Für sonstige Liefer- und Dienstleistungen sinken die Schwellenwerte von 206.000 Euro auf 193.000 Euro (Länder und Kommunen) beziehungsweise von 133.000 Euro auf 125.000 Euro (Bundesbehörden).
Für Sektorenauftraggeber gelten dann Schwellenwerte von 4.845.000 Euro für Bauvergaben (bisher 5.150.000 Euro) und 387.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungen (bisher 412.000 Euro).
Schwellenwert erreicht = Vergabeverfahren nach EU-Vorschriften
Mit Erreichen beziehungsweise Überschreiten dieser Werte richtet sich das Vergabeverfahren in Ergänzung zum Haushaltsrecht nach europäischen Vergabevorschriften, die in spezielle nationale Vorschriften umgesetzt wurden (4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Verdingungsordnungen (VOL/A, Abschnitt 2, VOB/A Abschnitt 2 und VOF).
Informationsrecherche zu Aufträgen online möglich
Aufträge, die den EU-Schwellenwert erreichen sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie Bewerbern und Bietern über die Inanspruchnahme von Vergabekammer und eventuell des OLG einen Primärrechtsschutz ermöglichen und die Ausschreibungen selbst und sowie die Informationen zu den vergebenen Aufträgen zusätzlich unter http://ted.europa.eu recherchiert werden können.
Ansprechpartnerin zum Thema Vergabe bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Berit Hennig.