Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2026EU: Erleichterung bei Entsendungen / A1-Bescheinigung und Meldepflicht
Für Dienstreisen und Entsendungen in andere EU-Mitgliedstaaten von bis zu drei Tagen soll künftig die Pflicht, eine A1-Bescheinigung zu beantragen, entfallen. Im Baugewerbe bleibt die Pflicht allerdings bestehen.
Nach zehn Jahren Verhandlung hat sich die EU auf eine Reform der Verordnung Nummer 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geeinigt. Für Dienstreisen in andere EU-Mitgliedstaaten sowie Entsendungen von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen soll künftig die Pflicht, eine A1-Bescheinigung zu beantragen, entfallen. Ebenso entfällt die Meldepflicht der Mitarbeiter im EU-Ausland für einen Aufenthalt von bis zu drei Tagen.
Ausnahme: Im Baugewerbe soll die Pflicht zur vorherigen Beantragung der A1-Bescheinigung ab dem ersten Tag bestehen bleiben. Auch bleibt die Meldepflicht bestehen. In Notfällen kann die Meldung aber spätestens drei Tage nach Beginn der Tätigkeit nachgereicht werden.
Von der Einigung werden voraussichtlich 14 Millionen Beschäftigte in der EU betroffen sein, die grenzüberschreitend arbeiten.
[Quelle: Handwerkskammer Lübeck]