EU-Bio-Logo seit Juli 2012 europaweit gültig
Das Sternenblatt auf grünem Untergrund, das sogenannte "Euro-Blatt", ist seit 1. Juli 2012 verbindlich für alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt werden. Die zweijährige Übergangsfrist läuft damit aus. Alle Bio-Produkte wie etwa Bio-Marmelade, Bio-Brot oder Bio-Öl, deren landwirtschaftliche Zutaten zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Landwirtschaft stammen, müssen nunmehr das "Euro-Blatt"-Etikett tragen.
Gültigkeit behalten daneben auch die vielfältigen anderen Öko-Siegel etwa von Bioland, Demeter oder Naturland, da sie den Mindestanforderungen der EU-Verordnung für den ökologischen Landbau oder noch strengeren Kriterien entsprechen.
Ausführliche Informationen stehen im Internet zur Verfügung unter europa.eu.
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