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Archivbeitrag | Newsletter 2010ESF-Richtlinie Berufliche Bildung geändert

Mehr Fördermöglichkeiten in der Aus- und Weiterbildung

Sachsen erweitert die Fördermöglichkeiten für Azubis, Beschäftigte und Unternehmen in der Aus- und Weiterbildung. Mit Änderung der Richtlinie wurde die Grundlage für die Einführung von Weiterbildungsschecks geschaffen, mit denen Beschäftigte bis zu 80 Prozent Zuschuss erhalten können.

Die Palette der Kurse, die gefördert werden können, reicht von fachsprachlichen Fortbildungen über kaufmännische Lehrgänge bis zu berufsbegleitenden Studiengängen. Unterstützt werden Beschäftigte mit geringem Einkommen und Wohnort in Sachsen.

15 Millionen Euro für Aus- und Weiterbildung

Der Weiterbildungsscheck soll die individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern. Dem Freistaat stehen dafür insgesamt bis zu 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln aus den Ministerien Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie Umwelt und Landwirtschaft zur Verfügung.

Auslandspraktika sind förderbar

Mit der Änderung der Förderrichtlinie Berufliche Bildung können zudem Auslandsaufenthalte zur Qualifizierung von Beschäftigten nun schon ab einer Dauer von einem Monat gefördert werden. Junge Menschen und Unternehmen sollen die Möglichkeiten von Auslandspraktika verstärkt nutzen.

Die Änderungen der Förderrichtlinie sind mit der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 28. Mai 2010 in Kraft getreten. Die entsprechende Ausgabe des Amtsblattes gibt es unter www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsabl/2010/21/read_pdf.