Ines Frank / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2010Erleichterungen bei der elektronischen Rechnung vorerst gestoppt

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollten ab 1. Juli 2011 die hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert werden. Das hätte für Unternehmen in einer erheblichen Erleichterung bei Rechnungen per E-Mail, als Computerfax und per Internetdownload resultiert.

Elektronische Signatur weiterhin nötig

Da der Bundesrat Anfang Juli dem Steuervereinfachungsgesetz jedoch die Zustimmung verweigert hat, können die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungslegung nun vorerst nicht in Kraft treten. Damit Rechnungen zum Vorsteuerabzug zugelassen werden können, müssen sie also auch künftig elektronisch signiert werden.

Wann die elektronische Rechnungsstellung als wichtiges Einzelprojekt beim Bürokratieabbau tatsächlich kommt ist damit wieder offen. Da die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung als Bestandteil des Steuervereinfachungsgesetzes unstrittig ist, dürfte ein neuer Anlauf aber aber nicht ewig auf sich warten lassen.

Frage-Antwort-Katalog zur elektronischen Rechnungsstellung

Weil es schon viele Fragen zum Umgang mit der elektronischen Rechnung gab, hat das Bundesfinanzministerium bereits vor dem Veto gegen das Steuervereinfachnugsgesetz einen Frage-Antwort-Katalog zur elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht.

Der Katalog beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen?
  • Wann wird eine Papier- oder elektronische Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke anerkannt?
  • Was bedeutet Echtheit der Herkunft einer Rechnung?
  • Welche Verfahren gibt es zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen?
  • Was muss bei der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen beachtet werden?
  • Ab wann ist die Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung anzuwenden?
    Gibt es eine Übergangsregelung?

Zum Online-Frage-Antwort-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen.