Airbrush im Maler- und Lackiererhandwerk. Bild: BlueSkyImages / fotolia.com
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Amtliche Bekanntmachung vom 22. März 2019Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig - Änderung/Ergänzung

Gemäß § 106 Absatz 2 Satz 1 und § 106 Absatz 1 Nummer 10 Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3.074), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I Seite 2.143) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses die in diesem Beschluss aufgeführten überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sowie die Übertragung zur Durchführung dieser Lehrgänge auf die ebenfalls in der Anlage zu diesem Beschluss benannten Bildungsträger.