Amtliche Bekanntmachung vom 13. März 2026Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig – Änderung/Ergänzung
Die am 26. November 2025 durch die Vollversammlung beschlossenen und am 15. Januar 2026 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz genehmigten Änderungen/Ergänzungen gilt für nachfolgend aufgeführten Beruf und die entsprechenden Lehrgänge: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik, Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik).
Gemäß § 106 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 10 Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 I Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. I Seite 2025 I Nummer 106) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses nach § 44 Absatz 2 Ziffer 1 und Absatz 4 Satz 2 (HwO) die in diesem Beschluss aufgeführten überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sowie die Übertragung zur Durchführung dieser Lehrgänge auf die ebenfalls in der Anlage zu diesem Beschluss benannten Bildungsträger.
Die am 26. November 2025 durch die Vollversammlung beschlossenen und am 15. Januar 2026 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz genehmigten Änderungen/Ergänzungen gilt für nachfolgend aufgeführten Beruf und die entsprechenden Lehrgänge: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik, Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik).