Amtliche Bekanntmachung vom 20. Juni 2025 Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig – Änderung/Ergänzung

Die am 27. November 2024 durch die Vollversammlung genehmigten Änderungen/Ergänzungen gelten für nachfolgend aufgeführte Berufe und die entsprechenden Lehrgänge: Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Mechatroniker für Kältetechnik, Zahntechniker sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik).

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Gemäß § 106 Absatz 2 Satz 1 und § 106 Absatz 1 Nummer 10 Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 | Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Seite 2024| Nummer 323) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses nach § 44 Absatz 4 Satz 2 HwO die in diesem Beschluss aufgeführten überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sowie die Übertragung zur Durchführung dieser Lehrgänge auf die ebenfalls in der Anlage zu diesem Beschluss benannten Bildungsträger.

Die am 27. November 2024 durch die Vollversammlung beschlossenen und am 14. April 2025 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz genehmigten Änderungen/Ergänzungen gilt für nachfolgend aufgeführte Berufe und die entsprechenden Lehrgänge: Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Mechatroniker für Kältetechnik, Zahntechniker sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik).