
Amtliche Bekanntmachung vom 30. September 2022Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig - Änderung/Ergänzung
Die am 12. Juli 2022 durch die Vollversammlung (gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 1 und 4 sowie § 106 Absatz 1 Ziffer 10 HwO und nach § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Verbindung mit § 44 Absatz 2 Ziffer 1 und Absatz 4 Satz 2 HwO) beschlossenen und am 24. August 2022 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (auf Grundlage des § 106 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 10 Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I Seite 1174)) genehmigten Änderungen/Ergänzungen gelten für nachfolgend aufgeführte Berufe und die entsprechenden Lehrgänge.