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Amtliche Bekanntmachung vom 20. September 2019Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig - Änderung/Ergänzung

Gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 1 und 4 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Ziffer 10 Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung nach § 44 Absatz 4 Satz 2 HwO auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses die in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführten überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen an die benannten Bildungsträger zu übertragen.