M¿nchen, DEU, 11.07.2014 Der Beruf des Sonnenschutzmechatronikers. Installation einer Markise. Schlagwort(e): Handwerk, Trade, Handwerkmarketing, Sonnenschutz, Sonnenschutzmechatroniker, Markise
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Amtliche Bekanntmachung vom 29. August 2014Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig - Änderung/Ergänzung

Gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 4 und § 106 Absatz 1 Ziffer 10 Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungs-maßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses nach § 44 Absatz 4 Satz 2 HwO die in der Anlage zum Beschluss aufgeführten überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sowie nach § 2 Absatz 2 BRV ÜLU die Übertragung zur Durchführung dieser Lehrgänge auf die benannten Bildungsträger.