Schornsteinfeger. Bild: www.amh-online.de
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Amtliche Bekanntmachung vom 15. November 2013Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig - Änderung/Ergänzung

Gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 4 und § 106 Absatz 1 Ziffer 10 Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses nach § 44 Absatz 4 Satz 2 HwO die Durchführung der in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführten überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sowie nach § 2 Absatz 2 BRV ÜLU die Übertragung zur Durchführung dieser Lehrgänge auf die ebenfalls in der Anlage zu diesem Beschluss benannten Bildungsträger.

Die am 12. Juni 2013 durch die Vollversammlung beschlossene und am 26. September 2013 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigte Änderung/Ergänzung gilt für nachfolgend aufgeführte Berufe und Lehrgänge.