Amtliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 2026Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig – Änderung/Ergänzung

Die am 26. Juni 2026 durch die Vollversammlung beschlossenen und am 24. August 2026 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz genehmigten Änderungen/Ergänzungen gilt für nachfolgend aufgeführten Beruf und die entsprechenden Lehrgänge: Schornsteinfeger.

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Gemäß § 106 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 10 Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 I Seite 2095), Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nummer 215) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses nach § 44 Absatz 2 Ziffer 1 und Absatz 4 Satz 2 (HwO) die in diesem Beschluss aufgeführten überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sowie die Übertragung zur Durchführung dieser Lehrgänge auf die ebenfalls in der Anlage zu diesem Beschluss benannten Bildungsträger.

Die am 26. Juni 2026 durch die Vollversammlung beschlossenen und am 24. August 2026 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz genehmigten Änderungen/Ergänzungen gilt für nachfolgend aufgeführten Beruf und die entsprechenden Lehrgänge: Schornsteinfeger.