Metallbauer. Detailaufnahme. Bild: nikkytok / stock.adobe.com
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Amtliche Bekanntmachung vom 20. September 2019Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen - 35. Ergänzung

Gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 4 und § 106 Absatz 1 Ziffer 10 Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses nach § 44 Absatz 4 Satz 2 HwO die 35. Ergänzung zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen. Die in der Anlage aufgeführten Änderungen beziehungsweise Neubestimmungen der Lehrlingsunterweisungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der technisch-technologischen Voraussetzungen ab 2019 im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig umgesetzt.