Amtliche Bekanntmachung vom 16. Februar 2018Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen – 33. Ergänzung

Gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 4 und § 106 Absatz 1 Ziffer 10 Handwerksordnung in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen beschließt die Vollversammlung die 33. Ergänzung zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen.

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Gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 4 und § 106 Absatz 1 Ziffer 10 Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses nach § 44 Absatz 4 Satz 2 HwO die 33. Ergänzung zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen. Die in der Anlage aufgeführten Änderungen beziehungsweise Neubestimmungen der Lehrunterweisungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der technisch-technologischen Voraussetzungen ab 2018 im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig umgesetzt.