Kfz, Auto. Bild: Marketing Handwerk GmbH
Marketing Handwerk GmbH

Amtliche Bekanntmachung vom 7. August 2015Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen - 29. und 30. Ergänzung

Gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 4 und § 106 Absatz 1 Ziffer 10 Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses nach § 44 Absatz 4 Satz 2 HwO die 29. und 30. Ergänzung zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen. Die in der Anlage aufgeführten Änderungen beziehungsweise Neubestimmungen der Lehrunterweisungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der technisch-technologischen Voraussetzungen ab August 2015 im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig umgesetzt.