Metallbauer. Bild: www.amh-online.de
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Amtliche Bekanntmachung vom 8. April 2014Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen - 26. Ergänzung

Gemäß § 41, § 91 Absatz 1 Ziffer 4 und § 106 Absatz 1 Ziffer 10 Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungs- maßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (Sitzung am 5. November 2013) nach § 44 Absatz 4 Satz 2 HwO die 26. Ergänzung zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen. Die aufgeführten Änderungen beziehungsweise Neubestimmungen der Lehrunterweisungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der technisch-technologischen Voraussetzungen ab Dezember 2013 im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig umgesetzt.