Erschrocken vor dem Computer.
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"DSGVO Beschwerdestelle" verschickt E-Mails an Betriebe

Archivbeitrag | Newsletter 2018

Die Auslegung und Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele Unternehmer schon Zeit und Nerven gekostet. Nach diesem Aufruhr geht nun das Schreckgespenst kostenpflichtiger Abmahnungen wegen Datenschutz-Verstößen um. Dabei wird viel Halbgares geschrieben und erzählt. Durch die Medien gingen sogar bereits Berichte von Unternehmen, die ihre Webseite sicherheitshalber gleich ganz vom Netz genommen haben.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis zwielichtige Geschäftemacher die Verunsicherung auszunutzen versuchen. Nun ist es soweit. Eine angebliche "DSGVO Beschwerdestelle & Mediation" verschickt E-Mails mit einem vermeintlichen DSGVO-Verstoß und versucht, eigene Dienstleistungen zu verkaufen.

Geschäftemacher wollen die DSGVO-Verunsicherung ausnutzen

Wer untenstehende E-Mail erhält, ist gut beraten, sie zu ignorieren und keine Reaktion darauf zu zeigen. Die Mail darf auch getrost in den SPAM-Ordner verschoben werden, denn sie entbehrt jeglicher Grundlage. Mit den Schlagworten "Abmahngebühr" und "Geldbuße" wird lediglich versucht, Druck zu erzeugen, damit sich verunsicherte Leser gedrängt fühlen, kostenpflichtige Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Text ist dabei meist der Gleiche:
 


"Sehr geehrte Damen und Herren,

 
wir möchten Sie in Kenntnis setzen, dass über die DSGVO Beschwerdestelle von einem ihrer direkten Mitbewerber eine Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO eingereicht wurde. Ab dem heutigen Tag haben Sie 21 Tage Zeit, um die Versäumnisse ohne Abmahnung oder Anzeige aus der Welt zu schaffen. Dazu können Sie die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation nutzen.

Ganz gleich, ob Sie Ihre Datenschutzverstöße selbst abstellen oder sich Hilfe von Dritten holen, vermeiden Sie dadurch eine kostenpflichtige Abmahnung in Höhe von 700 Euro und eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragen der Stadt. Datenschutzverstöße müssen zwingend geahndet werden (Art. 83 DSGVO). Die DSGVO schreibt den Aufsichtsbehörden eindeutig vor, dass Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein müssen (maximal Regelbußgeld 4 Prozent des Umsatzes). Das muss nicht sein. Bitte stellen Sie umgehend die Rechtssicherheit hinsichtlich Datenschutz nach DSGVO her.

Ihre kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation

Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Meditation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland. Es ist ein Bundesgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat. Die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation erfolgt als Telefonat und setzt kein zeitaufwendiges Treffen voraus.

Bitte teilen Sie uns einen konkreten Ansprechpartner und eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

DSGVO Beschwerdestelle & Meditation
Bundesweite Zentralstelle:
10319 Berlin | Sewanstraße 178 | info@datasax.de"

E-Mail enthält Falschinformationen

Neben dem Problem des Verfassers, "Mediation" und "Meditation" zu unterscheiden verbreitet dieser zweifelhafte bis falsche Informationen. Nicht nur, dass eine "DSGVO Beschwerdestelle" in der Verordnung nicht vorgesehen ist, auch dass jede Stadt einen eigenen Datenschutzbeauftragten hat, entspricht nicht der Wahrheit.

Sollte einem Handwerker tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO zur Last gelegt werden, melden sich die zuständigen Landesdatenschutzbehörden schriftlich per Post und geben auch an, welche Verstöße konkret festgestellt wurden.



Mehr Informationen

Abseits von unseriösem Geschäftsgebaren rund um die DSGVO-Thematik, sollten Unternehmen Wert auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen legen. Die Handwerksorganisation hat daher verschiedene Informationssammlungen, Muster und Checklisten zum Datenschutz entwickelt, die wichtige Aspekte der DSGVO thematisieren und bei der praktischen Umsetzung der neuen Datenschutzregeln unterstützen.
 

Das neue Datenschutzrecht
Informationen der Handwerkskammer zu Leipzig zu den seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzregeln

Datenschutz im Betrieb. Handreichung für Beschäftigte.
Leitfaden der Stiftung Datenschutz und der Handwerkskammer zu Leipzig

 Leitfaden "Das neue Datenschutzrecht"
Was Betriebe zu beachten haben

10 Fragen / 10 Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung für Handwerksbetriebe
FAQ zur DSGVO

 Aktuelle Informationen des ZDH
Unterlagen für Handwerksbetriebe

 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 
auf dejure.org

 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 
auf dsgvo-gesetz.de

 Sächsischer Datenschutzbeauftragter
 

 Seminar "Das neue Datenschutzrecht 2018"
15. August 2018 | 9 bis 16 Uhr
Haus des Handwerks
Dresdner Straße 11/13 | 04103 Leipzig

Praxis Datenschutz - Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
7. bis 29. September 2018 | 9 bis 16 Uhr
Bildungs- und Technologiezentrum
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf