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Archivbeitrag | Newsletter 2018DSGVO-Abzocke der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Die Befürchtung vieler Unternehmer, Mitbewerber und Abmahnanwälte könnten nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) massenhaft kostenpflichtige Abmahnschreiben verschicken, ist bislang ausgeblieben. 

Trotzdem droht Ungemach. Und zwar wieder einmal in Form von Adressbuchschwindlern, die auf den Datenschutzzug aufgesprungen sind. Eine "Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)" mit angeblicher Niederlassung in Oranienburg versucht aktuell bei Handwerksbetrieben einen Eintrag in dieses Verzeichnis zu erreichen.

Die Abzock-Masche ist alles andere als neu. Betriebe werden - meist per Fax - aufgefordert ihre Eintragung zu korrigieren, zu ergänzen und zurückzufaxen. Dies sei angeblich notwendig "für die rechtssichere Ausgestaltung des Datenschutzes" im Betrieb. Man solle die Daten zum "Basisschutz" bearbeiten und zurückfaxen.
 

Schreiben unbedingt ignorieren!

Mit dem Zurückfaxen der korrigierten beziehungsweise ergänzten Version kommt es jedoch zum Abschluss eines Dreijahresvertrages mit einem jährlichen Entgelt in Höhe von 498 Euro netto. 

Das komplette Schreiben inklusive des angeblichen Leistungspakets zum Datenschutz sollten Betriebe in jedem Fall ignorieren. Trotz der amtlichen Aufmachung des Formulars, besteht keinerlei Notwendigkeit, einen Vertrag mit der DAZ zu schließen, um DSGVO-Konformität herzustellen.

Auch das mit dem Vertragsschluss erworbene Recht auf Informationsmaterial, Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Verordnung, kann man sich schenken. Die beworbenen Formulare, etwa für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses, stehen bei Datenschutzbehörden und der Handwerksorganisation kostenlos zum Download bereit. 

Ohnehin empfiehlt es sich, genau zu überlegen, ob man auf unverlangt zugesagte Schreiben reagiert. Die Zusendung von Faxwerbung ohne vorherige Einwilligung stellt schließlich eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden dar und ist rechtswidrig.

Mehr Informationen

Abseits von unseriösem Geschäftsgebaren rund um die DSGVO-Thematik, sollten Unternehmen Wert auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen legen. Die Handwerksorganisation hat daher verschiedene Informationssammlungen, Muster und Checklisten zum Datenschutz entwickelt, die wichtige Aspekte der DSGVO thematisieren und bei der praktischen Umsetzung der neuen Datenschutzregeln unterstützen.
 

Das neue Datenschutzrecht
Informationen der Handwerkskammer zu Leipzig zu den seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzregeln

Datenschutz im Betrieb. Handreichung für Beschäftigte.
Leitfaden der Stiftung Datenschutz und der Handwerkskammer zu Leipzig

 Leitfaden "Das neue Datenschutzrecht"
Was Betriebe zu beachten haben

10 Fragen / 10 Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung für Handwerksbetriebe
FAQ zur DSGVO

 Aktuelle Informationen des ZDH
Unterlagen für Handwerksbetriebe

 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 
auf dejure.org

 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 
auf dsgvo-gesetz.de

 Sächsischer Datenschutzbeauftragter
 

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Katja Scherf

Justiziarin

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