Thermografiebild: Doppelhaus gedämmt und ungedämmt.
Handwerkskammer zu Leipzig

Archivbeitrag | Newsletter 2009Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch von Gebäuden oder Bauprojekten vor. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Seit 1. Oktober ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Durch diese wird der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent abgesenkt. Die wichtigsten Änderungen durch die EnEV 2009 im Überblick:

Obergrenze für Energiebedarf um 30 Prozent verschärft

  • Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.

Wärmedämmung muss mehr leisten als bisher

  • Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher.

Energetische Anforderungen an Bauteile für Modernisierung von Altbauten höher

  • Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft (zum Beispiel Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Dachs). Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4-fache Neubau-Niveau zu sanieren.

Dämmung von Dachböden

  • Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.

Nachtstromspeicherheizungen werden sukzessive außer Betrieb genommen

  • Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen.

Verstärkte Prüfung und Verfolgung von Verstößen

  • Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand - sogenannte Unternehmererklärungen - eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften der EnEV eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Bereitstellung und Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Eine Lesefassung der EnEV 2009 steht beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter folgendem Link zur Verfügung: www.bmvbs.de/Anlage/original_1088019/EnEV-2009-Lesefassung-nicht-amtliche-Fassung.pdf.

Für weitere Informationen und Beratung zu EnEV stehen die Mitarbeiter des Umwelt- und Transferzentrums der Handwerkskammer zur Verfügung.

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Sven Börjesson

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