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Archivbeitrag | Newsletter 2011Die E-Bilanz kommt - Finanzministerium präzisiert Regelungen

Die sogenannte E-Bilanz für Unternehmen ist scheinbar nicht mehr aufzuhalten. Nach mehrmaliger Verschiebung des Vorhabens, sind Unternehmen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, verpflichtet, ihre Steuerbilanz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

 

E-Bilanz erfordert Anpassungen bei Rechnungswesen und IT-Konfiguration

Für bilanzierende Unternehmen ist die Umstellung mit verschiedenen Vorbereitungen, sowohl im Rechnungswesen als auch in der IT-Konfiguration verbunden.

Rund drei Viertel der Unternehmen haben noch nicht mit den Umstellungsmaßnahmen für die E-Bilanz begonnen. Dies ist das Ergebnis einer Studie der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit TNS Emnid. Viele Unternehmen, so die Wirtschaftsprüfer, könnten noch nicht abschätzen, welchen Zeit- und Personalaufwand die entsprechenden Umstellungsmaßnahmen benötigen und welche Kosten diese verursachen.

Schreiben des Finanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 29. September ein neues Schreiben zur E-Bilanz veröffentlicht, welches die Erkenntnisse einer Erprobungsphase und der Anhörung der Verbands- und Unternehmensseite berücksichtigt. Im Schreiben werden zahlreiche Regelungen präzisiert sowie bisher lediglich in Aussicht gestellte, weitere Nichtbeanstandungs- und Übergangsregelungen endgültig formuliert.

Übergangsregelung für erstes Wirtschaftsjahr nach 2011

 Laut BMF-Schreiben gilt, dass die Regelungen des Paragraphen 5b EStG grundsätzlich erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2011 beginnt, wird es ausnahmsweise nicht beanstandet, wenn die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt wird. Die gewohnte Übermittlung in Papierform ist in diesen Fällen ausreichend.

Handwerkskammer: Kleinunternehmen sollten von der E-Bilanz zu befreit werden!

Die daraus resultierende zeitliche Verschiebung bedeutet nur eine kleine Verschnaufpause für die Unternehmen. Bleibt es bei der Taxonomie kommen auf bilanzierende Handwerksunternehmen neue Belastungen zu. Diese werden durch die Handwerkskammer zu Leipzig abgelehnt. Die Handwerkskammer fordert stattdessen, Kleinst- und Kleinunternehmen von der E-Bilanz zu befreien, um unverhältnismäßig hohen Aufwand zu vermeiden.