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Archivbeitrag | Newsletter 2010Einkommensteuer: Verschiebung der E-Bilanz

Am 4. November 2010 haben sich die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern darauf verständigt, die bereits für 2011 gesetzlich verankerte erstmalige Pflicht der Unternehmen zur Abgabe einer elektronischen Steuerbilanz nunmehr um ein Jahr zu verschieben, damit die betroffenen Unternehmen und die Finanzverwaltung die Zeit dafür nutzen können, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu optimieren.

Bedenken der Wirtschaft Rechnung getragen

Damit wird den in der Anhörung im Bundesfinanzministerium (BMF) am 11. Oktober 2010 vorgetragenen Bedenken der Wirtschaftsvertreter Rechnung getragen. Diese wiesen bei aller grundsätzlichen Unterstützung für das Projekt E-Bilanz insbesondere darauf hin, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage für den vorgestellten Mindestumfang der zu übermittelnden Daten bestehe und der Umfang der Mussfelder eine enorme zusätzliche Belastung durch die E-Bilanz bedeute. Zudem wurde einheitlich die Ansicht vertreten, dass das Projekt zum 1. Januar 2011 nicht umsetzbar ist.

2011 Pilotphase für E-Bilanz

Das Jahr 2011 soll daher für die einvernehmliche Erarbeitung einer Taxonomie (Pflichtfelder) mit der Wirtschaft genutzt werden. Auch soll in 2011 zunächst eine Pilotphase vorgeschaltet werden, um die Praxistauglichkeit der E-Bilanz zu prüfen.

Das BMF wird nun sehr rasch eine entsprechende Verordnung vorlegen, die dann vom Bundeskabinett und vom Bundesrat noch vor dem Jahreswechsel 2010/2011 verabschiedet werden soll.

Autor: Luisa Luft (Zentralverband des Deutschen Handwerks)