Deutschland: Neue Handreichung für Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat einen Fragen- und Antwortenkatalog für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht.

Der Katalog richtet sich an KMU, die eigentlich nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen, da sie an große Unternehmen liefern und diese dann Nachweise anfordern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Dienstleistungen erbracht oder Produkte an ein Unternehmen geliefert werden, das seinerseits den Pflichten des LkSG unterliegt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten.

[Quelle: BAFA]



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