Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2023Deutschland: A1-Bescheinigung über neues Meldeportal zu beantragen

Ab Oktober 2023 startet ein neues Portal, das SV-Meldeportal, das ab 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen wird. Daher sollten sich Arbeitgeber, die sv.net nutzen, ab Oktober 2023 für das neue Portal registrieren.

Unter den rund 500.000 Arbeitgebern in Deutschland, die derzeit das Meldeportal sv.net nutzen, sind viele Handwerksbetriebe. Sv.net ist kein Lohnabrechnungsprogramm, sondern eine Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Anträge für die A1-Bescheinigung, Beitragsnachweise, der digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung usw. auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden können. Ab Oktober 2023 startet nun ein neues Portal, das SV-Meldeportal, das ab 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen wird. Sv.net wird dann abgeschaltet.

Daher sollten sich Arbeitgeber, die sv.net nutzen, ab Oktober 2023 für das neue Portal registrieren. Das neue SV-Meldeportal enthält ein neues Design und wird auch eine Reihe von zusätzlichen oder überarbeiteten Funktionen bieten, wie einen Online-Datenspeicher.

[Quelle: Bayern Handwerk International]

 
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