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Der geteilte Lehrling

Ausbildung im Verbund ist eine Alternative für kleine Betriebe

22. Dezember 2003 | Handwerksunternehmen, die einen Lehrling nicht allein ausbilden können, können sich den Lehrling "teilen", mit einem anderen Betrieb oder einer Bildungseinrichtung. So bietet die Handwerkskammer zu Leipzig in ihrem Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Borsdorf auch 2004 wieder die Verbundausbildung an, die es kleinen und mittleren Betrieben ermöglicht auszubilden, auch wenn sie selbst stark spezialisiert sind.

Das Prinzip ist einfach: Der Ausbildungsbetrieb und sein Partner - ein zweiter Betrieb oder in diesem Fall die Handwerkskammer - teilen sich die Ausbildungsarbeit, um alle Ausbildungsinhalte abzudecken. So kann der Lehrling zusätzlich zur Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildung, beispielsweise im ersten Lehrjahr bis zu 23 Wochen, im BTZ praktisch ausgebildet werden. Einen finanziellen Bonus gibt es auch: Gefördert wird diese Verbundausbildung bis zu 50 Prozent vom Freistaat Sachsen und dem Europäischen Sozialfonds. Entscheidet sich ein Betrieb für diese Möglichkeit, schließt er mit der Handwerkskammer einen Kooperationsvertrag. Um die Beantragung der Fördermittel kümmert sich die Kammer. Die Verbundausbildung im BTZ in Borsdorf gibt es für Friseure, Metallbauer, Kälteanlagenbauer, Sanitär- und Elektroberufe, Kosmetiker, Maler und Lackierer, Tischler und Glaser.

"Wir können aus der Erfahrung der vergangenen zwei Jahre sagen, dass sich die Verbundausbildung als Prinzip einer effektiven und hochwertigen Ausbildung bewährt hat. Sie bietet gute Chancen für mehr Ausbildungsplätze und mehr Qualität in der betrieblichen Ausbildung", schätzt Sigrid Zimmermann, die Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer, ein.

Weitere Informationen zum Thema Verbundausbildung gibt es bei Jörg Winkler, Telefon 034291 30-158, me.btz@hwk-leipzig.de.

Pressemitteilung vom 22. Dezember 2003

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Dr. Andrea Wolter

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