Dänemark: Veränderte Antragstellung bei gefahrgeneigten Berufen

Wer einen Auftrag in Dänemark ausführt, sollte prüfen, ob seine vor Ort geplanten Tätigkeiten zu den gefahrgeneigten zählen. Falls ja, muss sich der Unternehmer vorab die deutsche Qualifikation anerkennen lassen. Für das Anerkennungsverfahren wurde nun ein Formular entwickelt.

Arbeiten wie Schweißen, Gerüstbau (ab drei Metern Höhe), Führen von Kränen, Montage von Aufzügen oder Arbeiten mit Kältemitteln dürfen nur mit vorheriger Anerkennung der Qualifikation ausgeführt werden. Dies gilt für alle Mitarbeiter und Selbstständige, die einer dieser gefahrengeneigten Tätigkeiten in Dänemark nachgehen. Das Anerkennungszertifikat ist stets auf den Baustellen mitzuführen und muss jährlich erneuert werden.

Weitere Informationen dazu hält Eva Dressler bereit.