Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2020COVID-19 und B2B-Verträge: Welches Recht gilt für meinen Vertrag?

Können Unternehmen aufgrund der Coronakrise ihre Kunden nicht beliefern oder Dienstleistungen nicht ausführen, stellt sich die Frage, was bei Leistungsausfall oder -verzug rechtlich zu beachten ist? Dazu informiert Germany Trade and Invest GmbH in einem Artikel.

Aufgrund der Coronakrise können zahlreiche Unternehmen ihre Kunden nicht beliefern oder ihre Dienstleistungen nicht ausführen. Dies kann auch Handwerksbetriebe treffen zum Beispiel bei der eigenen Leistungserbringung dadurch, dass ihre Zulieferer oder Subunternehmer in Schwierigkeiten geraten sind. Spätestens wenn Probleme entstehen ist es sehr wichtig zu ermitteln, nach welchem Recht die Verträge beurteilt werden, die Sie mit Geschäftspartnern aus einem anderen Land geschlossen haben.

Jenseits der Fragen »Kann ich mich auf 'höhere Gewalt' berufen?« und »Was sind die Voraussetzungen?« ist vor allem entscheidend, welches Recht welchen Landes zur Anwendung kommt.
 

 
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