COVID-19 und B2B-Verträge: Welches Recht gilt für meinen Vertrag?

Aufgrund der Coronakrise können zahlreiche Unternehmen ihre Kunden nicht beliefern oder ihre Dienstleistungen nicht ausführen. Dies kann auch Handwerksbetriebe treffen zum Beispiel bei der eigenen Leistungserbringung dadurch, dass ihre Zulieferer oder Subunternehmer in Schwierigkeiten geraten sind. Spätestens wenn Probleme entstehen ist es sehr wichtig zu ermitteln, nach welchem Recht die Verträge beurteilt werden, die Sie mit Geschäftspartnern aus einem anderen Land geschlossen haben.

Jenseits der Fragen "Kann ich mich auf 'höhere Gewalt' berufen? und "Was sind die Voraussetzungen?" ist vor allem entscheidend, welches Recht welchen Landes zur Anwendung kommt.

Weiterführende Informationen

 Germany Trade and Invest

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de