Matthias Forßbohm, Maurermeister, Neuer Handwerkskammerpräsident Leipzig, Präsident der HWK Leipzig
Anika Dollmeyer

Archivbeitrag | Newsletter 2021Corona-Verordnung: Kritik an der Kommunikation der sächsischen Staatsregierung

Fast zwei Jahre Corona-Krise. Mittlerweile ist ausreichend Impfstoff verfügbar. Trotzdem sind erschreckend hohe Corona-Infektionszahlen in den letzten Wochen und Tagen besorgniserregender Alltag geworden. Schwere Krankheitsverläufe von Infizierten, Sterbefälle und die extreme Belastung von Krankenhauspersonal zwingen die Politik erneut zu drastischen Maßnahmen und harten Einschnitten. Doch mit der Sächsischen Corona-Notverordnung vom 19. November macht das politische Krisenmanagement des Freistaates nicht den besten Eindruck.
 

"Wir hätten auf jeden Fall Bedenken angemeldet"

"Die neue Notverordnung zur Eindämmung von Corona in Sachsen ist schlecht kommuniziert worden und kann in weiten Teilen nicht umgesetzt werden", kritisiert Handwerkskammerpräsident Matthias Forßbohm. Bereits seit Monaten fordert die Handwerkskammer zu Leipzig von der sächsischen Staatsregierung, die Handwerksorganisationen und die Betriebe in die Vorbereitungen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr einzubeziehen. Über Änderungen werde so kurzfristig informiert, dass man keine Chance habe, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Um die Mitgliedsbetriebe aber richtig zu informieren und zu beraten, brauche man als Kammer aber einen Informationsvorsprung.

"Die neue Corona-Notverordnung ist wieder unsachgemäß in Kraft gesetzt worden. Beteiligungsformate, Beratungen und Vorbesprechungen dienten offenbar bloß noch als Feigenblatt. Auf unsere Stellungnahmen erhalten wir vom Sozialministerium nicht mal eine Eingangsbestätigung - von Beachtung ganz zu schweigen", empört sich der Kammerpräsident. Forßbohm bezieht sich dabei auf die Diskrepanz zwischen dem Entwurf, den die Kammern als Grundlage für eine Stellungnahme erhalten haben, und der in Kraft gesetzten neuen Schutzverordnung. So war im Entwurf die Schließung körpernaher Dienstleistungen gar nicht enthalten gewesen. "Wir hätten auf jeden Fall unsere Bedenken angemeldet", sagt Präsident Forßbohm und bezieht dies auch auf die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz.
 

3-G-Kontrollpflicht mit erheblichen Praxisproblemen

"Tausende Mitarbeiter - ob Maurer, Zimmerleute oder Gebäudereiniger - fahren täglich von zu Hause zu ihren Einsatzorten auf Baustellen, in Hotels oder Krankenhäusern. Wo soll da ein beaufsichtigter Test herkommen?" Zudem umgehe die Notverordnung die Frage, wer die Tests bezahlen soll. "Wir brauchen aufgrund der betrieblichen Testpflichten eine staatliche Kostenübernahme." Kammerpräsident Forßbohm fordert vom sächsischen Wirtschaftsministerium, deutlich zu erklären, mit welchen konkreten finanziellen Hilfsangeboten die neuen Maßnahmen flankiert werden.
 

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