Einkaufswagen. Bild: pixelio.de - manwalk
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Archivbeitrag | Newsletter 2012Button-Lösung für Online-Shops wird Pflicht

Ab August müssen Betreiber eines Online-Shops die sogenannte "Button-Lösung" umsetzen. Durch eine Änderung im BGB (Paragraf 312g) sind die Betreiber verpflichtet, Formulierungen wie "Jetzt bestellen" oder "Bestellung" durch eindeutige Beschreibungen zu ersetzen. Laut Gesetz sind "Kostenpflichtig bestellen" oder andere, eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweisende Formulierungen erlaubt.

Zudem müssen Kunden vor Kaufabschluss klare und verständliche Produktbeschreibungen, Mindestlaufzeiten und Gesamtpreise auszuweisen andernfalls drohen Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoßes.

Die Änderungen im Überblick:

  • Umbenennung des Bestell-Buttons
    Bestell-Buttons sind ab 1. Auguist gut lesbar mit "zahlungspflichtig bestellen" oder vergleichbar eindeutigen Formulierungen zu beschriften. Die Formulierung muss unmissverständlich klarstellen, dass mit der Betätigung der Schaltfläche eine finanzielle Verpflichtung einhergeht.

  • Neue Informationspflichten
    Das Bestellformular muss so gestaltet sein, dass vor dem Bestell-Button unmittelbar und in hervorgehobener Form diverse Angaben zu wesentlichen Merkmalen der Ware, zur Mindestlaufzeit, zum Gesamtpreis sowie zu sonstigen Kosten zu sehen sind. Die bisher gebräuchliche Variante, nämlich den Bestellprozess mit einer AGB-Checkbox abzuschließen, ist ab August unzulässig.

Betreiber sollten ihren Onlineshop in Hinblick auf die Änderungen prüfen und gegebenenfalls überarbeiten lassen.

Kostenfreier Leitfaden zur Button-Lösung

Eine auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei aus (IT-Recht Kanzlei) hat, in enger Abstimmung mit dem TÜV SÜD Gütesiegel für Online-Shops s@fer-shopping, einen Leitfaden zur Button-Lösung entwickelt, der kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Leitfaden enthält unter anderem Screenshots von finalen Bestellübersichtsseiten diverser Shopsysteme und ist unter www.it-recht-kanzlei.de abrufbar.