Schornsteinfeger
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Archivbeitrag | Newsletter 2010Bundesverfassungsgericht bestätigt Lockerung des Schornsteinfegermonopols

Die gesetzliche Lockerung des Schornsteinfeger-Monopols ist vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt worden. Die Beschwerde mehrerer Handwerker und Unternehmen gegen die Neuregelung blieb damit erfolglos. Das Gericht nahm den Fall nicht zur Entscheidung an.

Die Richter sehen keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Grundrechte. Zwar greife die Änderung von 2008 in die Berufsfreiheit der Schornsteinfeger ein, dies sei jedoch mit Blick auf das Gemeinwohl gerechtfertigt (Az. 1 BvR 2514/09 1 BvR und 2918/09).

Hintergrund

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens im November 2008 wurde das Berufsrecht der Schornsteinfeger grundlegend geändert und das bisherige Kehr- und Überprüfungsmonopol der Bezirksschornsteinfeger erheblich reduziert.

Nach Übergangsregelungen tritt mit Ablauf des Jahres 2012 das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz vollständig in Kraft. Das Institut der Kehrbezirke mit Bezirksschornsteinfegern wird beibehalten, nicht hoheitliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Kehren können auch andere Schornsteinfegerbetriebe durchführen.