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Betriebe mit illegal Beschäftigten zwei Jahre von Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen

Gemeinsame Erklärung von Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

5. Februar 2001 | Die Handwerkskammer zu Leipzig und die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig begrüßen ausdrücklich die verstärkten Kontrollen durch das Arbeitsamt und das Hauptzollamt zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung der beiden Kammer-Präsidenten Joachim Dirschka und Wolfgang Topf vom 2. Februar 2001 hervor. "Wir fordern, dass diejenigen Firmen, die Arbeitskräfte illegal beschäftigt haben, für zwei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden", heißt es.

Für die kammerzugehörigen Unternehmen ist es nicht nachvollziehbar, dass bei der derzeit hohen Arbeitslosigkeit im Baugewerbe heimische Betriebe bei der öffentlichen Vergabe keine Berücksichtigung fanden, aber polnische Subunternehmer eingesetzt wurden, die entgegen dem Entsendegesetz nicht den Mindestlohn zahlen.

Darüber hinaus verweisen Handwerkskammer zu Leipzig und IHK zu Leipzig auf die Regelungen in einer Arbeitsmarktschutzklausel als Ausnahmetatbestand zur Anwerbestoppausnahmeverordnung. Sie untersagen ausländischen Werkarbeitnehmern den Einsatz in Arbeitsamtsbezirken, in denen die Arbeitslosigkeit 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Dirschka und Topf fordern unisono, "dass die Bieter bereits bei Abgabe ihres Angebotes ihre voraussichtlichen Nachunternehmer mit Name und Gewerk sowie den prozentualen Anteil am Gesamtumfang benennen. Eine Nichtbenennung der Nachunternehmer führt zum Ausschluss des Bieters."

Der Umsatzverlust durch illegale Beschäftigung wird für die Gesamtwirtschaft Deutschlands auf rund 560 Milliarden DM geschätzt (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft). Für den Staat bedeutet das Ausfälle bei Steuern und Sozialabgaben in Höhe von rund 150 Milliarden DM. Allein im Handwerk gehen schätzungsweise rund 90 Milliarden DM jährlich an Umsatz durch Schattenwirtschaft verloren.

Pressemitteilung vom 5. Februar 2001

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