Belgien - Neue Regelungen für die Limosa-Erklärung

Selbstständige und Arbeitnehmer die vorübergehende Dienstleistungen in Belgien erbringen, mussten sich bisher vor Tätigkeitsbeginn mittels einer sogenannten Limosa-Erklärung bei den belgischen Behörden melden.

Diese Meldepflicht gilt nach wie vor. Jedoch gibt es seit dem 1. Juli 2013 eine neue Form der Meldung; insgesamt sind fortan weniger Daten zu übermitteln.

Zu Ausführlichen Informationen zu den Melde- und Registrierungspflichten in Belgien steht Eva Dressler als Ansprechpartnerin zur Verfügung.