Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2013Belgien: Neue Regelungen für die Limosa-Erklärung
Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorübergehend in Belgien arbeiten, müssen sich mittels einer sogenannten Limosa-Meldung bei den belgischen Behörden melden. Seit 1. Juli 2013 gibt es eine vereinfachte Meldeform.
Selbstständige und Arbeitnehmer die vorübergehende Dienstleistungen in Belgien erbringen, mussten sich bisher vor Tätigkeitsbeginn mittels einer sogenannten Limosa-Erklärung bei den belgischen Behörden melden. Diese Meldepflicht gilt nach wie vor. Jedoch gibt es seit dem 1. Juli 2013 eine neue Form der Meldung; insgesamt sind fortan weniger Daten zu übermitteln.
Zu Ausführlichen Informationen zu den Melde- und Registrierungspflichten in Belgien steht Eva Dressler als Ansprechpartnerin zur Verfügung.