Beitragserhebung 2025: Bescheide werden versandt – Antworten auf die häufigsten Fragen
Im Mai erhalten die Mitgliedsbetriebe die Beitragsbescheide für das Jahr 2025. Sicher gibt es hinsichtlich der Beitragsveranlagung Fragen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte erläutert.

Im Mai erhalten die Mitgliedsbetriebe des Leipziger Kammerbezirks die Beitragsbescheide für das Jahr 2025. Die Beitragsbemessung wird von der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig beschlossen und vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz genehmigt.
Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Beitragsbescheides kann Widerspruch erhoben werden. Nach dieser Frist eingehende Widersprüche sind verfristet. In Fällen einer unbilligen Härte mit existenzbedrohender Auswirkung kann schriftlich Stundung, Ratenzahlung, Herabsetzung oder Erlass gemäß §10 der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig beantragt werden.
Die Regelungen des §113 Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 I Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024, werden beachtet. Es gelten für Existenzgründer und Kleingewerbetreibende gesetzlich festgelegte Befreiungsregelungen für die Erhebung des Handwerkskammerbeitrages.
Beitragsbescheide gehen den Betrieben zu
Im Mai werden alle Mitgliedsbetriebe ihren Beitragsbescheid für das Beitragsjahr 2025 erhalten. Sicher gibt es hinsichtlich der Beitragsveranlagung Fragen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte erläutert.