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Erika Hartmann / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2012Bald keine Fahrtenschreiber mehr bei Fahrten im 150-Kilometer-Umkreis?

Tachographenpflicht ist Belastung für Handwerksbetriebe

Für Handwerksbetriebe gilt bislang die Tachographenpflicht, die eigentlich bei Berufskraftfahrern die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten gewährleisten soll.

Die Aufzeichnungspflichten stellen für Handwerksbetriebe eine Belastung dar, verbessern aber nicht die Sicherheit im Straßenverkehr. Eine Nachricht aus Brüssel dürfte deshalb viele Unternehmer freuen. Künftig werden Handwerksunternehmen von den mit der Tachographenpflicht verbundenen Bürokratiekosten zumindest teilweise verschont.

EU-Parlament muss noch zustimmen

Der Transportausschuss des Europäischen Parlaments hat beschlossen, dass Handwerksbetriebe keine Fahrtenschreiber mehr in ihren Fahrzeugen mitführen müssen, wenn sie zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen in einem Umkreis von 150 Kilometern um ihren Betriebssitz tätig werden.

Die Entscheidung des Ausschusses ist ein Etappenerfolg für das Handwerk, dass sich für die Lockerung der Tachographenpflicht eingesetzt hat. Jetzt muss noch das Europäische Parlament zustimmen.

Neuregelung ach für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen

Wird die Regelung im Parlament so übernommen, wie sie jetzt formuliert ist, gilt sie für Fahrzeuge ohne Gewichtsbeschränkung.

Bislang waren durch die sogenannte Handwerkerregelung bereits Befreiungen von Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten möglich wenn Fahrzeuge nur innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern bewegt wurden und hinterm Steuer kein Berufskraftfahrer saß. Diese Ausnahmen galten jedoch nur für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gewicht. Die neue Regelung dürfte damit auch Baubetrieben zu Gute kommen, die oft schwere Fahrzeuge einsetzen.

lorenz-stefan-web2023 Marco Kitzing

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