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Archivbeitrag | Newsletter 2022BAG erklärt Arbeitszeiterfassung zur Pflichtaufgabe

Vor einigen Tagen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Arbeitszeiterfassung für Unternehmen in Deutschland zur Pflicht erklärt. Unternehmen, die nicht auf Zeitbuchungen per App, Chip-Terminal oder Stundenzettel setzen, dürfte diese Entscheidung unter Druck setzen. Das richterliche Urteil muss streng genommen sofort in die Tat umgesetzt werden. So soll die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten sowie unbezahlte Überstunden eindeutig nachweisbar werden. Nach § 16 des Arbeitszeitgesetzes galt in Deutschland bisher nur, dass Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden müssen. Eine übergreifende Verpflichtung für Arbeitgeber gab es bis dato nicht. 
 

Urteil muss durch gesetzliche Grundlage konkretisiert werden

Weil es noch keine konkreten Gesetze und Regelungen zur Zeiterfassung gibt, herrscht viel Unklarheit. Vor allem in Unternehmen, die auf Vertrauensarbeitszeit setzen, macht sich Verunsicherung breit. Gilt die Zeiterfassung auch für leitende Angestellte? Wie detailliert müssen die Zeiten erfasst werden oder reicht es gar aus, nur die Möglichkeit zur Erfassung zu schaffen? Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern, wenn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht erfüllt wird?

Antworten wird es vermutlich erst geben, wenn die gesetzliche Grundlage konkretisiert und in ein kluges Gesetz gegossen wird. Das sollte Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch nicht mit einem Bürokratie- und Dokumentationsdschungel überfordern. 
 

Betriebe ohne Zeiterfassung haben Nachholbedarf

Zwischen zeitlich ist zu vermuten, dass Unternehmen mindestens in einer rechtlichen Grauzone agieren, wenn sie bisher keine Zeiterfassungsmöglichkeit geschaffen haben. Auch der Umstand, dass der Europäische Gerichtshofs (EuGH) schon 2019 Vorgaben zur systematischen Arbeitszeiterfassung gemacht hat, dürfte den Druck auf diese Betriebe erhöhen.

Wer Nachholbedarf hat, ist in der Pflicht, eine passende Zeiterfassungslösung zu schaffen, um keine Angriffsfläche zu bieten. Im Handwerk dürften diverse Unternehmerinnen und Unternehmer gefordert sein, denn eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Nutzern des Branchenportals handwerk.com kam zum Ergebnis, dass 27 Prozent der Befragten aktuell überhaupt keine Methode der Arbeitszeiterfassung nutzen und weitere 15 Lücken in der Erfassung haben. 

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer, die sich vor diesem Hintergrund für digitale Tools zur Zeiterfassung interessieren, können sich gern von Anett Fritzsche, Beauftrage für Innovation und Technologie, beraten lassen.