Geldvernichtung. Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm
Rainer Sturm / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2010Ausschlussfrist für das elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren verlängert

Der EU-Ministerrat hat beschlossen, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern. Die Ausschlussfrist endet somit erst am 31. März 2011.

Mehrwertsteuererstattung darf nicht an technischen Hindernissen scheitern

Es ist nun nicht mehr zu befürchten, dass ein Unternehmen seinen Rechtsanspruch auf eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf Grund technischer Hindernisse verliert, kommentierte die Bundessteuerberaterkammer.

Vorsteuer-Vergütungsverfahren in der EU seit 1. Januar grundlegend geändert

Hintergrund ist, dass das Vorsteuer-Vergütungsverfahren innerhalb der EU zum 1. Januar 2010 grundlegend geändert worden ist. So mussten die Mitgliedstaaten ein elektronisches System einführen, bei dem ein Unternehmer einen Erstattungsantrag über ein Web-Portal im eigenen Ansässigkeitsstaat beantragen kann. Es stellte sich jedoch unter anderem heraus, dass die Web-Portale der einzelnen Mitgliedstaaten nicht harmonisiert sind. Deutsche Unternehmer haben beispielsweise erhebliche technische Probleme bei der Einreichung ihres Erstattungsantrages gehabt.