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Sven Schneider / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2010Ausschluss aus Freiwilliger Arbeitslosenversicherung bei Zahlungsverzug der Beiträge

Drei Monate keine Beiträge gezahlt - Verlust des Versicherungsschutzes

Wer als Selbstständiger drei Monate mit seinen Beiträgen zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Verzug gerät, verliert den Versicherungsschutz auch ohne Mahnung der Bundesagentur für Arbeit.

Das hat das Landessozialgericht Nordrheinwestfalen am 5. Oktober 2009 (Az. 19 AL 74/08) entschieden. Eine Selbstständige hatte drei Monate lang die fälligen Beiträge zu ihrer Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt, weil sie zu Beginn ihrer Selbstständigkeit in finanzielle Nöte geraten war.

Automatisches Ende des Versicherungsverhältnisses nach dreimonatigem Zahlungsverzug

Ihre Nachzahlung der Beiträge kam zu spät, weil das SGB III bei einem dreimonatigen Zahlungsverzug automatisch das Ende des Versicherungsverhältnisses anordnet. Nach Auffassung des Gerichts habe sich der Gesetzgeber eindeutig für das Versicherungsprinzip entschieden und daher den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses aus Gründen der Risikobegrenzung an die rechtzeitige Zahlung der Beiträge geknüpft.

Auf das Risiko, den Freiwilligen Versicherungsschutz bei Zahlungsrückständen zu verlieren, sei zu Beginn der Versicherung per Bescheid hingewiesen worden. Eine zusätzliche Mahnung durch die Bundesagentur für Arbeit sieht das Gesetz nicht vor.

Fragen zum Thema beantwortet die Rechtsabteilung der Handwerkskammer zu Leipzig.

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

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scherf-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

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