Friseursalon. Bild: fotolia.com - bertys30
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Archivbeitrag | Newsletter 2016Aushangpflichten: Kommerzielle Angebote von Arbeitsschutzinformationen prüfen!

Wie muss man sich im Brandfall verhalten? Was ist bei der Ersten Hilfe zu beachten? Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Belegschaft über verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit bzw. Unfallverhütung sowie andere Regelungen - etwa das Gleichbehandlungsgesetz oder das Arbeitszeitgesetz - zu informieren.

Unternehmer sollten sich insbesondere bei Arbeitsschutzprodukten wie Hinweisschildern und Aushängen genau überlegen, ob und wann sie diese kaufen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspftege (BGW) aus aktuellem Anlass hin.

Nicht alle Angebote sind erforderlich

Der Berufsgenossenschaft wurde kürzlich ein Fall aus einem Friseursalon bekannt, dem ein kommerzieller Anbieter unaufgefordert kostenpflichtige Hinweisschilder und Aushänge zugeschickt habe - samt Rechnung. Möglicherweise versuchen Anbieter mit dieser dreisten Herangehensweise noch bei anderen Unternehmen, Geld zu machen.

Allerdings sollten sich Unternehmer in Klaren darüber sein, dass nicht alles, was auf dem Markt vertrieben wird, wirklich erforderlich ist. Beraten kann im Zweifel der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Berufsgenossenschaft.

Wichtige Aushänge oft kostenfrei über die Berufsgenossenschaft

Weiter empfiehlt es sich, bei Bedarf an einem Produkt das Preisleistungs-Verhältnis zu prüfen. In der Regel können Mitgliedsbetriebe bei ihrer Berufsgenossenschaften wichtige Aushänge zum Arbeitsschutz kostenfrei erhalten.

Mehr Informationen über aushangpflichtige Gesetze gibt es unter anderem unter www.bmwi-unternehmensportal.de.

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Markus Richter

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