
Ausgewählte Änderungen 2010 auf einen Blick
ELENA - Elektronischer Entgeltnachweis
Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung an die Zentrale Speicherstelle der Sozialversicherungsträger (ZSS) abgeben, und zwar auch für Monate, in denen Sie kein Entgelt zahlen (zum Beispiel bei unbezahltem Urlaub). Dieses Verfahren soll dazu führen, dass voraussichtlich ab 2012 keine Verdienstbescheinigungen mehr ausgestellt werden müssen, wenn ein (ehemaliger) Mitarbeiter beispielsweise Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Wohngeld beantragt.
Das ELENA-Verfahren ist bereits in den meisten Lohnabrechnungsprogrammen enthalten. Es erfordert viele zusätzliche Daten, zum Beispiel muss bei Kündigungen ab Mitte 2010 auch der Kündigungsgrund angeben werden und außerdem wie gekündigt wurde (zum Beispiel per Post). Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Mitarbeiter auf der Entgeltbescheinigung auf das neue Verfahren hinzuweisen (§ 97 Absatz 1 SGB IV).
Musterformulierung: "Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Im Rahmen dieses Verfahrens sind wir seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg zu übermitteln."
Kranken- und Pflegeversicherung
Nach dem Bürgerentlastungsgesetz sind seit 1. Januar 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar. Beim Lohnsteuerabzug wird das durch eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die bereits in die Lohnabrechnungsprogramme beziehungsweise Lohnsteuertabellen eingearbeitet ist. Das wird dazu führen, dass Mitarbeitern netto mehr bleibt, vor allem in den Steuerklassen V und VI. In der Lohnsteuerbescheinigung, die an das Finanzamt übermittelt wird, müssen seit Jahresanfang auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angeben werden. Private Krankenversicherungsbeiträge bescheinigt das Versicherungsunternehmen direkt an den Arbeitnehmer.
Lohnsteuerbescheinigungen: Steuerliche Identifikationsnummer wird Pflicht
Wichtig, wenn ein Mitarbeiter im Lauf des Jahres 2010 aus dem Unternehmen ausscheidet: In Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 müssen grundsätzlich die steuerliche Identifikationsnummer des Mitarbeiters anstelle der bisher üblichen eTIN angeben werden. Die steuerliche Identifikationsnummer können Sie künftig beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Da das Anfrageverfahren voraussichtlich aber erst ab April 2010 funktioniert, kann man bis 31. Oktober 2010 noch mit der eTIN arbeiten (BMF-Schreiben vom 9. November 2009, IV C 5 - S 2378/09/20004).
Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage, die zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkasse gezahlt wird, stieg zum 1. Januar 2010 auf 0,41 Prozent des Bruttolohns (2009: 0,1 Prozent).
Kurzarbeitergeld künftig maximal 18 Monate
Hat das Unternehmen Kurzarbeit vor dem Jahreswechsel eingeführt, so konnten die Mitarbeiter noch für bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beziehen. Ab 1. Januar 2010 hingegen beträgt die maximale Bezugsdauer nur noch 18 Monate.
Wiedereinführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro
Nach der Neuregelung besteht im betrieblichen Bereich ein Wahlrecht, einen Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 410 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Alternativ zum sofortigen Betriebsausgabenabzug dürfen bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro in einen jahresbezogenen Sammelposten eingestellt werden. Hier gelten dieselben Grundsätze wie in den Jahren 2008 und 2009. Der Sammelposten wird wie bisher auch über fünf Jahre gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst.
Kinderfreibeträge
Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden angehoben. Statt 6.024 Euro sollen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt bei 7.008 Euro liegen.
Kindergeld
Zugleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 Euro. Das hilft vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Für das erste und zweite Kind soll es statt 164 Euro dann 184 Euro geben, für das dritte 190 Euro, ab dem vierten Kind 215 Euro.
Reduzierung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatzes bei Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern
Der Hinzurechnungssatz bei Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wird von 65 auf 50 Prozent gesenkt (§ 8 Nummer 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz).
Reduzierung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe
Mit der Änderung wird der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen auf sieben Prozent gesenkt. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen (§ 12 Absatz 2 Nummer 11 - neu - Umsatzsteuergesetz). Bei den Umsätzen in Restaurants (Getränke und Speisen) bleibt es beim Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Bußgelder
Bußgelder aus dem Ausland werden ab voraussichtlich ab 1.Oktober auch in Deutschland vollstreckt - allerdings nur, wenn sie 70 Euro oder mehr betragen. Das gilt übrigens je nach Land rückwirkend bis zu zwei Jahre.
Umweltzonen
In immer mehr Städten werden Umweltzonen eingeführt. Eine Gesamtübersicht erhält man unter gis.uba.de/website/umweltzonen/index.htm. Einfahrtsverbote in die Umweltzone wurden seit 1.Januar verschärft. In Berlin (und Hannover) darf man nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzone einfahren. Leipzig wird die Umweltzone ab 1. Januar 2011 einführen.
AU-Plakette
Die AU-Plakette wird ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr verwendet. Die Abgasuntersuchung wird künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung sein.
Investitionszulage
Die wirtschaftliche Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländern und Berlin vermindert sich für nach 2009 abgeschlossene Investitionen, entstandene Teilherstellungskosten und Teillieferungen. Durch eine degressive Ausgestaltung werden die Fördersätze zwischen 2010 und 2013 abgeschmolzen und entfällt die Förderung für ab dem 1. Januar 2014 abgeschlossene Investitionen. Der Kreis der begünstigten Unternehmen sowie die förderfähigen Investitionen ändern sich gegenüber den bisher bestehenden Regelungen hingegen nicht (BMF, Schreiben vom 23. Juli 2009, BStBl 2009 I Seite 810) - siehe separates Merkblatt zur Investitionszulage.
Wegfall der Buchführungspflicht
Einzelkaufleute werden gemäß § 241a HGB von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren höchstens 50.000 Euro Gewinn und 500.000 Euro Umsatz aufweisen. Bei Neugründungen gilt das schon bei Unterschreitung am ersten Abschlussstichtag. Dies führt zur Annäherung an die Schwellenwerte des § 141 AO und gilt für ab dem 1. Januar 2008 beginnende Geschäftsjahre. Für die Prüfung der Umsatz- und Gewinngrenzen reicht aus, wenn aus der Einnahmen-Überschussrechnung eine Überleitung auf den handelsrechtlichen Umsatz und Gewinn vorgenommen wird. Personenhandelsgesellschaften unterliegen unabhängig von ihrer Größe weiterhin den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des HGB.
Für kleine Kaufleute kommt somit nunmehr eine Einnahmen-Überschussrechnung in Betracht. Durch die simple Erfassung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend ihrem Zu- beziehungsweise Abfluss kommt es zu einer Kostenentlastung und Arbeitserleichterung.
Einkommensteuer
Durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (vom 2. März 2009, BGBl 2009 I S. 416) steigt der Grundfreibetrag um 170 auf 8.004 Euro und die Kurve bei der Einkommensteuer wird durch eine Korrektur der Steuertabelle um 330 Euro bei den Tarifeckwerten abgeflacht. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 Euro und die Reichensteuer mit 45 Prozent greift erst ab 250.730 Euro.
Umsatzsteuer
Bereits mit dem JStG 2009 wurden nationale Vorschriften an die Mehrwertsteuer-Richtlinie angepasst, die ab 2010 Gültigkeit im Gemeinschaftsgebiet haben: Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren wird von Papier auf EDV umgestellt/Der Ort bei grenzüberschreitenden Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen verschiebt sich in einigen Fällen/Es kommt zur Ausweitung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) in der EU/Die Zusammenfassende Meldung umfasst weitere sonstige Leistungen - siehe separates Merkblatt EU-Mehrwertsteuerpaket.
Erbschaftsteuer
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht Verbesserungen bei der Unternehmensnachfolge zu einigen Vorschriften vor, die durch die Erbschaftsteuerreform für unentgeltliche Zuwendungen ab dem 1. Januar 2009 eingeführt worden waren. Diese sollten bei der Nachfolgeplanung beachtet werden: Die beiden Zeiträume für die „Wohlverhaltensregeln" (Fortführung, Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums, Überentnahme) werden von sieben oder zehn Jahren nach § 13a ErbStG verkürzt. Die erforderlichen Lohnsummen von 650 Prozent beziehungsweise 1.000 Prozent werden abgesenkt. Sofern die Firma an Geschwister oder Geschwisterkinder in der Steuerklasse II gehen soll, kommt ein nach unten korrigierter Steuertarif von 15 bis 43 Prozent statt der bisherigen 30 bis 50 Prozent in Betracht.
Präqualifikation bei öffentlichen Bauaufträgen
Für Bauunternehmen ist Präqualifikation ab 1. Dezember 2009 Pflicht, um bei den Vergaben des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) eine Chance zu bekommen. Öffentliche Aufträge des SIB ab einem Schwellenwert von 25.000 Euro werden bei Beschränkten Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb oder bei freihändigen Vergaben ab Dezember vorrangig an präqualifizierte Unternehmen vergeben. Bei Vergaben des Bundes ist dies bereits seit längerem der Fall. Dank des Engagements der Handwerksorganisationen konnte das Inkrafttreten dieser Regelung in Sachsen vom 1. Juni auf den 1. Dezember 2009 verschoben werden. Bei Bauaufträgen bis 25.000 Euro wird ab sofort gänzlich auf die Präqualifizierung als Eignungsprüfung verzichtet. Dies kommt vor allem kleineren Handwerksbetrieben zu Gute.