Ausbildungsmeister und weiblicher Lehrling im Malerhandwerk. Bild: auremar / stock.adobe.com
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Amtliche Bekanntmachung vom 25. März 2022Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Maler und Lackierer / zur Fachpraktikerin Maler und Lackierer

Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt als zuständige Stelle, aufgrund des Beschlusses Vollversammlung vom 29. November 2021, mit Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 17. Januar 2022 auf der Grundlage des § 106 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 10 HwO in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I Seite 1654), nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.