Amtliche Bekanntmachung vom 20. März 2020Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Gebäudereiniger / zur Fachpraktikerin für Gebäudereiniger
Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses und der Vollversammlung als zuständige Stelle nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.
Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 24. September 2019 und der Vollversammlung vom 27. November 2019 als zuständige Stelle nach dem § 66 Absatz 1 BBiG in Verbindung mit § 79 Absatz 4 BBiG vom 23. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 149 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I Seite 626), nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.