Gebäudereiniger. Bild: danielsbfoto / stock.adobe.com
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Amtliche Bekanntmachung vom 20. März 2020Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Gebäudereiniger / zur Fachpraktikerin für Gebäudereiniger

Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 24. September 2019 und der Vollversammlung vom 27. November 2019 als zuständige Stelle nach dem § 66 Absatz 1 BBiG in Verbindung mit § 79 Absatz 4 BBiG vom 23. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 149 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I Seite 626), nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.