Amtliche Bekanntmachung vom 19. Juni 2026Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik / zur Fachpraktikerin Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik – Einsatzgebiet Sanitärtechnik

Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt als zuständige Stelle aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung vom 15. April 2026 nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.

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Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt als zuständige Stelle aufgrund des Umlaufbeschlusses der Vollversammlung vom 15. April 2026, mit Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 11. Mai 2026 auf der Grundlage des § 106 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 10 der Handwerksordnung der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 | Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 106) nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.