Amtliche Bekanntmachung vom 24. Januar 2025Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik / zur Fachpraktikerin Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik – Einsatzgebiet Sanitärtechnik
Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt als zuständige Stelle, aufgrund des Beschlusses Vollversammlung vom 13. Juni 2024 nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.

Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt als zuständige Stelle, aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung vom 13. Juni 2024, mit Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 11. November 2024 auf der Grundlage des § 106 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 10 der Handwerksordnung der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 | Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 | Nummer 246) nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.