Ausbildungsordnungen
Eine der wichtigsten Arbeitsunterlagen für die Berufsausbildung sind die »Verordnung über die Berufsausbildung« und die entsprechenden Rahmenlehrpläne im jeweiligen Beruf. Diese Arbeitsunterlagen dienen dem Ausbildungsbetrieb als Fahrplan für die Dauer der gesamten Ausbildungszeit und werden mit der Eintragung des Lehrvertrages durch die Handwerkskammer dem Ausbildungsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Eine der wichtigsten Arbeitsunterlagen für die Berufsausbildung sind die »Verordnung über die Berufsausbildung« und die entsprechenden Rahmenlehrpläne im jeweiligen Beruf. Diese Arbeitsunterlagen dienen dem Ausbildungsbetrieb als Fahrplan für die Dauer der gesamten Ausbildungszeit und werden mit der Eintragung des Lehrvertrages durch die Handwerkskammer dem Ausbildungsunternehmen zur Verfügung gestellt.
Ausgebildet werden darf in der Berufsausbildung nur nach diesen bundeseinheitlichen Ausbildungsordnungen, die nach § 25 Absatz 1 HwO beziehungsweise § 4 Absatz 1 BBiG als verbindliche Rechtsverordnungen erlassen werden. Die Ausbildungsordnung ist eine verbindliche Regelung für den jeweiligen Beruf, für den sie erlassen ist.
Inhalte der Ausbildungsordnungen
- Ausbildungsdauer
- zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalt)
- zeitlicher Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) und
- Prüfungsanforderungen
Für die meisten Ausbildungsberufe ist eine dreijährige beziehungsweise dreieinhalbjährige Ausbildungszeit vorgesehen. Nach bestandener Prüfung am Ende der Lehrzeit wird der Lehrling zum Gesellen.
Es gibt aber auch Berufe mit einer Ausbildungszeit von zwei Jahren, die sogenannten »Stufenberufe« der Bauwirtschaft, wie zum Beispiel Hochbaufacharbeiter, Ausbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiter. Auch diese Berufsabschlüsse sind staatlich anerkannt und eignen sich insbesondere für Betriebe und Jugendliche, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung noch keine spezielle Fachbildung festlegen wollen oder können. Auch diese Berufe sind staatlich anerkennte Ausbildungsberufe, die mit einer Abschlussprüfung zum Facharbeiter enden. Dieser Ausbildung kann sich eine einjährige Nachlehre anschließen, um die nächste »Stufe«, den Gesellenbrief, zu erwerben, zum Beispiel erste Stufe Hochbaufacharbeiter, zweite Stufe Maurer.
Die Ausbildungsordnung erhalten Sie mit der Rücksendung des in die Lehrlingsrolle eingetragenen Lehrvertrags zugesandt.
Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne zum Herunterladen
Aktuelle Informationen zu jedem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf – also beispielsweise Rechtsgrundlagen wie die Ausbildungsordnung, den Rahmenlehrplan, Angaben zu beruflichen Fähigkeiten oder Statistiken – gibt es zum Herunterladen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
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