Archivbeitrag | Newsletter 2014Ausbilder müssen reif für die Lehre sein
Handwerkskammer vermittelt Kenntnisse zur Lehrlingsausbildung
Die Ausbildung von Lehrlingen im eigenen Unternehmen ist und bleibt ein Schlüsselfaktor für den langfristigen unternehmerischen Erfolg und optimal qualifizierten Fachkräftenachwuchs. Allerdings darf nicht jedes Unternehmen ohne weiteres Lehrlinge einstellen. Wer ausbilden will, muss nachweislich fit in Sachen Arbeitspädagogik sein.
Unternehmer, Gesellen und Mitarbeiter im Handwerk können deshalb vom 30. Juni bis 18. Juli im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig, Steinweg 3, 04451 Borsdorf, Know-how für die Lehrlingsausbildung erwerben.
Abschluss gilt als Teil IV der Meisterprüfung
In 120 Unterrichtseinheiten werden bei diesem kompakten Vollzeitlehrgang (Montag bis Freitag, 7.30 bis 14.30 Uhr) alle nötigen Kenntnisse vermittelt. Der Kurs behandelt zum Beispiel rechtliche Rahmenbedingen der Ausbildung, das Planen der Berufsausbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Darüber hinaus stehen Informationen zu Lernschwierigkeiten oder Auswahlkriterien für die Einstellung von Auszubildenden im Mittelpunkt.
Der Abschluss des Lehrgangs mit einem bundesweit anerkannten Zeugnis der Handwerkskammer zu Leipzig gilt auch als Fähigkeitsnachweis für die Meisterprüfung (Teil IV). Ansprechpartnerin für den Kurs ist Katrin Hauk.
Kursinhalt
- Allgemeine Grundlagen der Ausbildung
(rechtliche Rahmenbedingungen, Eignung der Ausbilder) - Planung der Ausbildung
(Ausbildungsberufe, -betriebe, -plan, Organisation, Berufsschule) - Einstellung von Auszubildenden, Ausbildung am Arbeitsplatz
(Auswahlkriterien, Ausbildungsvertrag, praktische Anleitung) - Förderung des Lernprozesses, Ausbildung in der Gruppe
(Lern- und Arbeitstechniken, Lernerfolge, -schwierigkeiten) - Abschluss der Ausbildung
(Prüfungsvorbereitung, Zeugnisse, Ausbildungsverlängerung)