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Archivbeitrag | Newsletter 2010Anteil betrieblicher Nutzung eines Kfz kann jedes Jahr neu bestimmt werden

Für einen auch privat genutzten betrieblichen Pkw kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den betrieblichen Nutzungsanteil mittels Fahrtenbuch zu dokumentieren. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige bisher für ein vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sogenannten Ein-Prozent-Regelung (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG) ermittelt.

Die Begründung kann im zugehörigen Urteil des Bundesfinanzhofes (Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09) nachgelesen werden.