Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich Handwerk

Ziel der Anerkennung ist es, den Handwerksbetrieben die ausländischen Berufsabschlüsse vergleichbarer zu gestalten und Migranten den Zugang – ihrer Qualifizierung entsprechend – in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

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Die Handwerkskammer zu Leipzig ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich Handwerk und Programmpartner des Regionalen Integrationsnetzwerks IQ Leipzig (LeIQ) . Die Handwerkskammer bewertet Berufsabschlüsse im Handwerksbereich, die im Ausland absolviert wurden. Die Grundlage für das Anerkennungsverfahren bildet das im April 2012 in Kraft getretene »Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen« (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).

Ziel der Anerkennung ist es, den Handwerksbetrieben die ausländischen Berufsabschlüsse vergleichbarer zu gestalten und Migranten den Zugang – ihrer Qualifizierung entsprechend – in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
 

A) Ansprechpartner für Handwerksbetriebe

  • die interessiert sind, Migrantinnen und Migranten zu beschäftigen oder damit bereits Erfahrung haben

Neben der Bewertung von ausländischen Abschlüssen werden alle Fragen zu Bedingungen zur Beschäftigung von Migranten in einem Betrieb beantwortet (Aufenthalts-, Arbeitsrecht, Sprachqualifizierung usw.) und Unterstützung gegeben.
 

B) Ansprechpartner für Migrantinnen und Migranten und alle, die im Ausland einen Abschluss absolviert haben

  • zu allen Fragen zur Anerkennung

Die Handwerkskammer zu Leipzig berät umfassend zu allen Fragen zur Anerkennung. Bei dem Anerkennungsverfahren wird der ausländische Berufsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf verglichen und bewertet. Weitere Informationen für alle, die einen ausländischen Berufsabschluss haben.
 




Angegliedert an diesen Bereich ist das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«

Die Handwerkskammer zu Leipzig ist seit Januar 2013 in das bundesweite Förderprogramm zur »Integration durch Qualifizierung (IQ)« eingebunden. Das Projekt hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migranten in Deutschland zu verbessern. Die Handwerkskammer zu Leipzig kommt damit dem wachsenden Bedarf an Fachkräften nach und fördern verstärkt die Qualifizierung ausländischer Fachkräfte für unsere Mitgliedsbetriebe.
 

Projektschwerpunkt: Qualifizierungsbegleitung für Zugewanderte

  • Begleitung von Zugewanderten bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsabschlüsse
  • Beratung zu Anpassungsqualifizierungen für das Erreichen der vollen Gleichwertigkeit
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und dem Absolvieren von Externenprüfungen

 
Mehr Informationen

 Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 Willkommen in Sachsen

 Anerkennung in Deutschland – Portal zum Anerkennungsgesetz und die zuständigen Stellen

 BQ-Portal – Infos zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Berufsqualifikationen für Betriebe und zuständigen Stellen



Das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Projekt das Regionale Integrationsnetzwerk Leipzig IQ wird im Rahmen des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)« durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
 

Logoleiste - Regionales Integrationsnetzwerk IQ Leipzig (LeIQ)
  

Weiterführende Themen

Meister und Praktikant mit Migrationshintergrund in der Werkstatt. Bild: auremar / stock.adobe.com
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Mit diesem wurden die Zuwanderungsmöglichkeiten von Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung erweitert und erleichtert, insbesondere auch durch die Abschaffung der Beschränkung auf Mangelberufe.
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Teilnahme an der Qualifikationsanalyse im Rahmen des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Die für Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren zuständige Stelle kann unter bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen den Antragstellenden eine Qualifikationsanalyse anbieten.
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Kontakt

Silke Lorenz

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-363

Fax 0341 2188-25363

lorenz.s--at--hwk-leipzig.de

Tobias Dahms

Qualifizierungsbegleitung für Zugewanderte

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-317

Fax 0341 2188-25317

dahms.t--at--hwk-leipzig.de