ELENA
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Änderung für Lohn- und Personalverwaltung ab 2010 durch elektronischen Entgeltnachweis (ELENA)

Ab 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich in elektronischer Form an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Die Speicherstelle des sogenannten ELENA-Verfahrens (ELENA = elektronischer Entgeltnachweis) ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt. Die elektronischen Meldungen der Arbeitgeber erfolgen ab Januar 2010. Papierbescheinigungen entfallen ab Januar 2012.

Papierbescheinigungen entfallen ab 2012

Das Verfahren stellt einen Schritt zur Senkung der Bürokratiekosten dar, schließlich müssen Arbeitgeber bisher nach Anforderung durch den Arbeitnehmer Entgeltbescheinigungen in Papierform ausstellen. Das ist unter anderem der Fall, wenn Sozialleistungen beantragt werden sollen, die sich am Arbeitsentgelt bemessen - also beispielsweise bei Arbeitslosengeld I. Die Einsparungen für Arbeitgeber werden jährlich auf rund 85 Millionen Euro geschätzt, da derzeit pro Jahr durchschnittlich rund 60 Millionen Bescheinigungen durch die Arbeitgeber erstellt werden müssen.

Beschäftigte auf die Datenübermittlung hinweisen!

Mit ELENA können Behörden, mit Zustimmung der Leistungsantragsteller, auf die elektronisch übermittelten Daten zugreifen. Der Beschäftigte muss auf seiner Verdienstbescheinigung auf die Datenübermittlung und seinen Auskunftsanspruch gegenüber der Zentralen Speicherstelle hingewiesen werden.

Entgeltabrechnungsprogramme werden derzeit angepasst

Die bereits bekannten Meldeverfahren zur Sozialversicherung und bisher genutzten Entgeltabrechnungsprogramme werden derzeit von den jeweiligen Softwareanbietern angepasst, so dass die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Hotline und Internetportal zu ELENA

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ein Internetportal zum ELENA-Verfahren und eine Hotline geschaltet. Die Telefon-Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter 01805 615005 erreichbar (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz). Außerdem gibt es einen Informationsflyer zum Thema.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer ist die Rechtsabteilung.

Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

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